2G-Nachweis für Selbstzahler – 3G für medizinisch notwendige Leistungen
Liebe Patientinnen und Patienten,bitte beachten Sie, dass Sie als Selbstzahler (ohne medizinische Verordnung) einen gültigen 2G-Nachweis in unserer Praxis erbringen müssen. Ohne diesen Nachweis dürfen wir Sie nicht behandeln. Für medizinisch notwendige Leistungen, also mit ärztlicher Verordnung, gilt die 3G-Regel, sollten Sie also nicht geimpft sein, benötigen wir einen tagesaktuellen...
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